Inklusion am Arbeitsplatz: IHK verhilft Meerbuscher Unternehmen zu neuem Mitarbeiter

Einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mit Behinderung einstellen? Können Unternehmen sich das in der heutigen Zeit überhaupt noch leisten? „Umgekehrt wird ein Schuh daraus“, sagt Dorothee Schartz von der Ausbildungs-GmbH der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. „In Zeiten des Fachkräftemangels können die Unternehmen es sich nicht leisten, auf diese oftmals sehr fähigen und hochmotivierten Fachkräfte zu verzichten“, so die Fachberaterin für Inklusion bei den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA).

 Auf der Suche nach einem qualifizierten Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin war auch Florian Weerts, Geschäftsführer von Weerts, Pools & Spa. Ein junges Team bietet ganz nach Wunsch Beratung, Projektplanung und Realisierung von Indoor- oder Outdoorpools, der passenden Gartenlandschaft, smarter Sonnenschutzlösungen und edler Terrassen. Für dieses Komplettpaket aus einer Hand bedarf es eines kompetenten und engagierten Teams – und das musste Anfang 2023 dringend erweitert werden. Die Suche gestaltete sich schwierig, denn Fachkräfte sind rar.

„Ich war sehr froh, endlich einen Mitarbeiter mit den passenden Fachkenntnissen gefunden zu haben, der super ins Team passte“, sagt Florian Weerts, „aber ich war dann doch verunsichert, als sich kurz vor Vertragsabschluss herausstellte, dass er eine Schwerbehinderung hat.“ Hilfesuchend wandte sich der Unternehmer an die IHK mit der Frage, was in diesem Fall zu beachten sei.

 Dorothee Schartz konnte ihn beruhigen: „Natürlich gibt es bei der Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung einige Besonderheiten, aber vielen Menschen ist nicht bewusst, dass es viele unterschiedliche Fördermöglichkeiten gibt, die eine eventuelle Mehrbelastung abfedern.“ So konnte das Unternehmen eine Einstellungsprämie und für die Ausstattung des Arbeitsplatzes einen Investitionskostenzuschuss beantragen, wobei die Fachberaterin dem Unternehmen helfend zur Seite stand.

 Schartz ist auch Ansprechpartnerin, falls Hilfsmittel oder Anpassungen notwendig sein sollten, um die Arbeit im Betrieb zu ermöglichen. „Oftmals reichen schon wenige Veränderungen im Betrieb aus, damit ein Mensch mit Behinderung seine Arbeitskraft in vollem Umfang in ein Unternehmen einbringen kann. Dafür können je nach Situation auch Experten des LVR-Inklusionsamtes vor Ort Vorschläge machen. Meist ist eine Förderung, oftmals sogar eine komplette Kostenübernahme durch den jeweiligen Kostenträger möglich. Es ist dabei sinnvoll, sich immer im Vorfeld zu informieren, weil manche der möglichen Hilfen an Fristen gebunden sind.“

 Für Florian Weerts hat sich die Einstellung des neuen Mitarbeiters gelohnt. „Die finanzielle Förderung war für mich eine positive Überraschung, aber vor allem habe ich einen wertvollen Mitarbeiter gewonnen, der seit Anfang des Jahres tatkräftig dabei hilft, die Wünsche unserer Kunden zu realisieren und Traum-Pools zu bauen.“

Weitere Infos gibt es bei Dorothee Schartz von der Fachberatung für Inklusion der IHK Ausbildungs-GmbH unter Tel. 02151 635-367 oder per Mail an Dorothee.Schartz@mittlerer-niederrhein-gmbh.ihk.de

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