EAA – Fachberatung für Inklusion

Die Fachberatung für Inklusion bei den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende niedrigschwellig und kostenfrei bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten. Dabei sind die EAA als Partner der Betriebe dauerhafte Ansprechstellen im ganzen Prozess der Beschäftigung.

Die Leistungen der EAA werden über das LVR-Inklusionsamt aus der Ausgleichsabgabe finanziert und sind für ratsuchende Arbeitgebende kostenfrei. Die Fachberater*innen der EAA unterliegen der Schweigepflicht.

Warum sollte ich über die Beschäftigung von behinderten Menschen nachdenken?

Gerade Menschen mit Behinderung gehören zu den treuesten und motiviertesten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Unternehmen. Denn nicht jeder Betrieb bietet ihnen die Chance, ihr Potenzial unter Beweis zu stellen.

Nutzen Sie dieses Potential als Chance, Ihre freien Stellen mit hochqualifiziertem Personal zu besetzen!

Azubis mit Behinderung – wie kann die EAA helfen?

Bei der Ausbildung junger Menschen ist Offenheit sowieso gefragt – warum nicht auch einen Jugendlichen mit Behinderung ausbilden?

Es gibt bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern eine große grundsätzliche Bereitschaft, junge Menschen – auch die mit einer Behinderung – auszubilden. Aber gerade kleine und mittlere Unternehmen haben häufig einfach noch keine Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt. Bei manchen herrschen Vorurteile oder Ängste. Einige kennen die Förder- und Unterstützungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit und des LVR-Inklusionsamtes nicht, andere wissen nichts von Beratungs- und Informationsangeboten, die ihnen zur Verfügung stehen. Hier unterstützt die Fachberatung für Inklusion bei den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber.

Der Service der Fachberatung für Inklusion bei den EAA

Wir unterstützen Unternehmen niedrigschwellig und schnell bei allen Fragen der Beruflichen Inklusion nach SGB IX. Wir übernehmen eine Lotsenfunktion im Dschungel der Fördermöglichkeiten und beraten zu Fragen der Beschäftigungspflicht, zum Einsparpotential bei der Ausgleichsabgabe sowie zu eventuell möglichen Prämien und Zuschüssen.

Nehmen Sie Kontakt mit unserer Beraterin Dorothee Schartz auf!

Was sind die EAA?

Für weitergehende Information zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber finden Sie hier den Link zur Webseite EAA-Rheinland, und einen Link zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen. Ausführliche Informationen zum Thema Behinderung und Beruf finden Sie auch auf den Seiten des LVR-Inklusionsamtes LVR-Inklusionsamt | LVR.

Sie suchen Azubis?

Als kleiner oder mittelständischer Arbeitgeber auf der Suche nach Azubis finden Sie zusätzliche Hilfe auch bei unserer Passgenauen Besetzung.

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